PRÜFINSTANZFINANZINSTITUTESTEUERBERATER
 

News

Meldung vom 15.12.11

Ankündigung: Qualität im Vermögensmanagement 2012

Tagung in Frankfurt


Meldung vom 24.02.11

Private Banking Day an der WHU

31. März 2011 - Aktuelle Forschung zum Private Banking


Position:   PRÜFINSTANZ  >>  Honorarberatung

Honorarberatung - was ist das?

 

Der Begriff “Honorarberatung” beschreibt die Dienstleistung Finanzberatung, bei der der Berater vom Kunden direkt entlohnt wird.

 

In Deutschland wird diese Form seit Ende der 80er Jahre diskutiert. Als führende Experten sind u. a. Volker Looman, Reutlingen, sowie das Institut für Qualitätssicherung und Prüfung von Finanzdienstleistungen (IQF) zu nennen.

 

Folgende Formen sind in Deutschland anzutreffen:

 

Reine Honorarberatung: Der Berater versteht sich als freier Beruf und erhält keinerlei Vergütung von Produktgesellschaften. Sollte er solche erhalten, leitet er sie in voller Höhe (!) an den Mandanten weiter.

 

Mischform: Der Berater berät lediglich teilweise gegen Honorar. Zusätzlich verdient er an Provisionen über vermittelte Produkte. Diese Form ist überwiegend bei Finanzplanern (“Financial Planner”) anzutreffen. In Bankinstituten wird z. T. die allgemeine Beratung und Finanzplanung vom Produktverkauf auch personell getrennt. Damit soll eine relativ hohe Unabhängigkeit des Beraters erzielt werden.

 

Reine Honorarberater rechnen zumeist nach Stunden ab. Spitzenberater können - ähnlich wie Top-Anwälte - Honorare über Euro 500 je Tätigkeitsstunde abrechnen. Übliche Honorare liegen zwischen Euro 150 und 250.

 

Die Honorarberatung im Versicherungsbereich ist durch das Rechtsberatungsgesetz eingeschränkt. Nur gerichtlich zugelassene Versicherungsberater dürfen diese Form der Beratung anbieten (vgl. http://www.bvvb.de/)

 

Das Financial Planning wird i. d. R. auch als Honorarberatung angeboten, ist aber im Kern keine Dienstleistung der reinen Form. Lizenzierte Finanzplaner (CFP) sind nicht zur reinen Honorarberatung verpflichtet. Sie müssen aber in Klarheit und Wahrheit auf mögliche Interessenskonflikte durch Provisionen hinweisen.

 

Die Honorarberatung erfüllt als einzige Beratungsform der Finanzberatung den Grundsatz der Unabhängigkeit des Beraters nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Finanzberatung.

 

Die Honorarberatung wurde wissenschaftlich u. a. bei Richter, Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzberatung, Uhlenbruch-Verlag eingehend diskutiert.

 

 

Wenn Sie einen Honorarberater suchen, dann können Sie unseren Service nutzen. Senden Sie uns einfach ein Mail unter info@iqf.de, skizzieren Sie kurz Ihr Anliegen. Wir versuchen dann, Ihnen einen Experten zu nennen.

 

 

 

 

 

 

 

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