Der Grundsatz der Beratung im bestmöglichen Kundeninteresse
Eine Finanzberatung hat unter Berücksichtigung der individuellen Interessen des Kunden zu erfolgen. Diese haben im Mittelpunkt der Beratung zu stehen und müssen vom Berater bestmöglich befriedigt werden.
Grundsatz der Beratung mit der notwendigen Qualifikation
Ein Finanzberater hat diejenigen Qualifikationen in die Beratung einzubringen, die benötigt werden, um den Beratungszweck im bestmöglichen Kundeninteresse erfüllen zu können.
Grundsatz der Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
Ein Finanzberater ist verpflichtet, die Dienstleistung im Hinblick auf das bestmögliche Kundeninteresse sorgfältig und gewissenhaft auszuführen.
Grundsatz der Verschwiegenheit
Ein Finanzberater ist verpflichtet, die Informationen, die er über seinen Kunden erhält, unter dem Anspruch höchster Vertraulichkeit vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu bewahren.
Grundsatz der Unabhängigkeit des Beraters
Ein Finanzberater muss bezüglich seiner Tätigkeit im bestmöglichen Kundeninteresse äußerlich und innerlich unbeeinflussbar sein. Die Leistungserstellung darf nicht durch Eigeninteressen oder Interessen Dritter beeinträchtigt werden.
Grundsatz der Mitwirkungspflicht des Kunden
Ein Kunde ist verpflichtet, sich in der Weise in den Beratungsprozess einzubringen, dass der Finanzberater die Möglichkeit erhält, die Dienstleistung ordnungsgemäß durchführen zu können.
Information & Kommunikation
Grundsatz der wahren und vollständigen Information
Ein Finanzberater ist verpflichtet, seinem Kunden sämtliche Informationen zu übermitteln, die für die Erfüllung des Beratungszwecks notwendig sind. Die Informationen müssen den Tatsachen entsprechen bzw. plausibel sein.
Information & Kommunikation
Grundsatz der verständlichen Kommunikation
Ein Finanzberater ist verpflichtet, die Kommunikation in der Weise zu gestalten, dass sie dem Auffassungsvermögen des Kunden gerecht wird.
Information & Kommunikation
Grundsatz der sachlichen Kommunikation
Ein Finanzberater ist verpflichtet, die Beratung auf einer sachlichen Gesprächsbasis zu führen und emotionalisierende Sozialtechniken zu vermeiden, soweit sie die Ordnungsmäßigkeit der Beratung gefährden könnten. Manipulative Gesprächstechniken dürfen nicht angewendet werden.
Ein Finanzberater ist verpflichtet, seine Tätigkeit im Rahmen der gültigen Gesetze und unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung durchzuführen.
Grundsatz der Dokumentation
Ein Finanzberater ist verpflichtet, die wesentlichen Beratungsinhalte und Ergebnisse in geeigneter Form zu dokumentieren und dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
Grundsatz der Aufklärungspflicht über mögliche Verstöße
gegen die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzberatung
Ein Finanzberater ist verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, dass er die in dieser Arbeit formulierten Grundsätze nicht einhalten kann oder sich in der Gefahr befindet, diese nicht einhalten zu können. Die Aufklärung hat umgehend zu erfolgen, sobald der Berater den Konflikt feststellt, oder die Gefahr besteht, dass eine solche Situation im Laufe des Beratungsprozesses entstehen könnte.